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Die jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53c SGB XI sichert die Qualität der Betreuungsarbeit und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an anerkannte Betreuungskräfte.
Im Rahmen dieser Fortbildung werden aktuelle Entwicklungen in der Betreuungsarbeit aufgegriffen, Praxiserfahrungen reflektiert und neue Impulse für die tägliche Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen vermittelt.
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind alle unsere Kurse zu 100% förderfähig – über Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, betriebliche Förderung oder andere Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
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