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AZAV-Trägerzulassung gemäß § 176 ff. SGB III

Ihre Weiterbildung –
bis zu 100 % gefördert.

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger sind unsere Weiterbildungen über verschiedene Förderwege vollständig finanzierbar – ob Bildungsgutschein, Beschäftigtenqualifizierungsgesetz oder Bildungsscheck NRW. Wir beraten Sie individuell und begleiten Sie von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss.

Förderung bis zu 100% der Kurskosten Kostenlose Förderberatung inklusive Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Ihre Möglichkeiten

So wird Ihre Weiterbildung finanziert

Je nach persönlicher Situation stehen Ihnen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Sie.

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Bildungsgutschein

Bundesagentur für Arbeit

Rechtsgrundlage: § 81 ff. SGB III

Personen, die arbeitslos gemeldet sind oder deren Beschäftigung in absehbarer Zeit wegfällt, können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Mit diesem Gutschein werden die Kursgebühren vollständig übernommen – Sie investieren lediglich Ihre Zeit und Motivation.

1 Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren
2 Beratungsgespräch und Bedarfsermittlung
3 Bildungsgutschein ausstellen lassen
4 Gutschein bei uns einreichen & Kurs starten
💼

Förderung über das Jobcenter

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81 ff. SGB III

Personen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, haben über das zuständige Jobcenter die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein oder eine individuelle Fördermaßnahme zur beruflichen Eingliederung zu erhalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und der Antragstellung.

1 Beratungsgespräch mit dem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter
2 Förderantrag gemeinsam vorbereiten
3 Bewilligungsbescheid erhalten
4 Weiterbildung aufnehmen
🏢

Betriebliche Weiterbildung

Beschäftigtenqualifizierungsgesetz

Rechtsgrundlage: § 82 SGB III

Pflegeeinrichtungen und andere Arbeitgeber können die Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Beschäftigtenqualifizierungsgesetz erstatten lassen. Je nach Betriebsgröße übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100% der Lehrgangsgebühren sowie anteilig das Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit.

1 Gespräch mit der Geschäftsführung oder Personalabteilung führen
2 Gemeinsam Antrag bei der BA einreichen
3 Förderbescheid erhalten
4 Mitarbeiterin / Mitarbeiter qualifizieren
Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Förderung

Bin ich förderberechtigt?
Grundsätzlich kann jede Person, die arbeitslos gemeldet ist, deren Beschäftigung von Kündigung bedroht ist oder die Leistungen zur Grundsicherung bezieht, eine Förderung beantragen. Auch Arbeitgeber können ihre Beschäftigten fördern lassen. Sprechen Sie uns an – wir klären das gemeinsam mit Ihnen.
Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?
Den Bildungsgutschein erhalten Sie über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter. Vereinbaren Sie dort einen Beratungstermin und schildern Sie Ihren Qualifizierungsbedarf. Wir stellen Ihnen gerne alle notwendigen Unterlagen über unsere Kurse zur Verfügung, die Sie für das Beratungsgespräch benötigen.
Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wir helfen Ihnen, die Chancen auf eine Bewilligung bestmöglich zu verbessern. In vielen Fällen lässt sich ein abgelehnter Antrag mit einer angepassten Begründung erfolgreich neu einreichen. Zusätzlich können Sie die Weiterbildung über unsere flexiblen Ratenzahlungsoptionen finanzieren.
Kann ich die Weiterbildung neben meiner Berufstätigkeit absolvieren?
Ja. Wir bieten alle Kurse in den Formaten Online, Hybrid und Präsenz an – so dass Sie Weiterbildung, Beruf und Familie miteinander vereinbaren können. Auch eine Förderung für berufstätige Personen ist über das Beschäftigtenqualifizierungsgesetz möglich, wenn Ihr Arbeitgeber die Maßnahme unterstützt.

Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.

Unsicher, welche Förderung für Sie in Frage kommt? Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Montag – Freitag: persönliche Beratung · info@dreizett-akademie.de